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Vergabebestimmungen für den Titel
“Deutscher Jugendchampion Club”

 §41 Deutscher Jugendchampion (Club)

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Jugendchampion (Club)“ nur einmal und nur von einem –

die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen.

Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Jugendchampion (Club)“ kann nur durch

mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden.

Die Anwartschaft kann nur auf termingeschützten Spezialzucht- und Sonderschauen des

CfBrH an einen mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund in der Jugendklasse vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben

werden. Ein Reserve-CAC-J kann aufgewertet werden, wenn der Hund, der das CAC-J

bekommen hat, bereits die Bedingungen zum “Deutscher Jugendchampion (Club)” am Tag

vor der Ausstellung erfüllt hat.

Der Titel Deutscher Jugendchampion (CfBrH) berechtigt nicht zur Meldung in der Siegerklasse,

jedoch besteht der Anspruch, dass dieser Titel in den Clubunterlagen geführt wird.

Innerhalb drei Wochen nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Referenten für das

Ausstellungswesen des Clubs für Britische Hütehunde die Unterlagen zur Bestätigung des

Titels einzureichen:

3 CAC-J Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopien des Richterberichtsformulars

mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten

Spezialzuchtschauen und Internationalen-Zuchtschauen.

eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes

15,00 € (nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung)

Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk

der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und vom amtierenden

Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt.

Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Referenten für das Ausstellungswesen

des Clubs für Britische Hütehunde vorgenommen werden. Dieses muss auf der Rückseite

der Karte vermerkt sein.

Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Referenten für das Ausstellungswesen nach

Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.

Sollte ohne nachgewiesene Gründe die Zeit von drei Wochen überschritten werden, so wird

das letzte CAC-J aberkannt.